Die erste Sichtung der Entwürfe zeigt eine - für die Industrie sehr relevante - wesentliche Verschärfung im Grundverkehr. Es soll in Zukunft nur mehr einmal möglich sein, für die Erweiterung von gewerblichen oder industriellen Anlagen, angrenzende landwirtschaftliche Flächen zu erwerben. Weiters eingeschränkt wird diese Möglichkeit, dass der Erwerb landwirtschaftlicher Vorsorgeflächen überhaupt nicht genehmigt werden darf. Die Änderungen im Raumordnungsgesetz sind Anpassungen im Bereich der örtlichen Raumordnungskonzepte, der Freizeitwohnsitze und hauptsächlich in der Abwicklung der Raumordnung. Positiv hervorzuheben ist, dass zukünftig die Bebauung von Wald in die Erwägungen einbezogen werden soll. Sonst erhöht sich jedenfalls der bürokratische Aufwand für Bauwerber. In der Bauordnung geht es um die leichtere Ermöglichung von Fassadenbegrünung und der Anbringung von Fotovoltaikanlagen. Es soll auch eine zentrale Energieausweisdatenbank geschaffen werden. Im Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetz ist die zentrale Änderung, die mögliche Erhöhung des Prozentsatzes für die Abgabe von 5 % auf 7 %, also um satte 40 % und das in einer Zeit, in der die Politik laufend die Erhöhung der Baukosten beklagt. Der Prozentsatz wird in jeder Gemeinde mittels Verordnung festgelegt. Der einzelne Bürger hat also keine Möglichkeit, sich dagegen zu verwehren. In der IV-Tirol werden nun die Entwürfe eingehend geprüft und Stellungnahmen vorbereitet. Für Ihre Anmerkungen dazu steht der Geschäftsführer Eugen Stark gerne zur Verfügung. Die Stellungnahmen werden wir in diesem Newsletter veröffentlichen. Die einzelnen Entwürfe und die Erläuternden Bemerkungen sind auf der Homepage des Landes unter Gesetzesentwürfe in Begutachtung einzusehen. |