Bundesregierung und Landeshauptleute haben heute einen österreichweiten Lockdown angekündigt, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und das Gesundheitssystem zu stabilisieren. Dieser gilt für alle Menschen in Österreich ab Montag, 22. November 2021, und ist für geimpfte und genese Menschen bis inklusive Sonntag, 12. Dezember 2021, befristet.
Hier finden Sie einen Überblick über die bisher angekündigten Maßnahmen. Sobald diese mit Gesetzen und Verordnungen präzisiert werden, erhalten Sie die notwendigen Informationen zeitnah an dieser Stelle. - Bundesweiter Lockdown für alle, also Ungeimpfte und Geimpfte, für 20 Tage. Die Maßnahmen sollen spätestens am 12. Dezember enden. Eine Evaluierung wird nach 10 Tagen erfolgen. Für Ungeimpfte bleiben die Lockdown-Maßnahmen danach weiter aufrecht. Die konkreten Beschränkungen sollen sich an bisherigen Lockdowns orientieren.
- Schulen bleiben grundsätzlich geöffnet: Angekündigt ist Präsenzunterricht für all jene, die es benötigen. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie in Klassen- und Gruppenräumen. Schülerinnen und Schüler dürfen jedoch ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Grundsätzlich appellieren Bundesregierung und Landeshauptleute, Kinder zu Hause zu betreuen, wenn dies möglich ist. Die IV hat sich massiv dafür eingesetzt, dass Schulen weitestgehend offen bleiben.
- Bund und Länder starten eine Impfoffensive: Die dritte Dosis bei Vektorimpfstoffen wird ab dem 4. Monat empfohlen, die dritte Dosis bei mRNA-Impfstoffen ist ab dem 4. Monat möglich. Zudem soll der Grüne Pass ab 1. Februar 2022 7 Monate nach der 3. Impfung gültig sein.
- Bundesregierung und Landesregierung haben eine Verschärfung der Kontrollen und eine Erhöhung der Strafen bei Nicht-Einhaltung der Corona-Maßnahmen angekündigt. Hier wird sich die IV mit Nachdruck dafür einsetzen, dass es zu keinen überschießenden Belastungen und möglichst geringem bürokratischem Aufwand bei Kontrollen für Unternehmen kommt.
- Homeoffice, wenn möglich: Wie bisher kann Homeoffice auch weiterhin individuell und freiwillig auf betrieblicher Ebene vereinbart werden. Beschäftigte im Bundesdienst sollen in Homeoffice wechseln. Für die IV war entscheidend, dass Homeoffice weiterhin freiwillig geregelt bleibt. Allerdings dürfen Empfehlungen keinesfalls dazu führen, den Arbeitsalltag in den Unternehmen zu erschweren. Die Industrie hatte sich daher klar gegen jede Form der Verpflichtung ohne Rücksicht auf die individuelle Situation im Betrieb ausgesprochen.
- FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz. Diese Maßnahmen beurteilt die Industrie sehr kritisch. Denn gerade Produktionsbereiche haben in der Regel ein entsprechendes Raumvolumen, sind gut durchlüftet und unterliegen einer festen Arbeitsplatzzuteilung. Die IV wird sich dafür einsetzen, dass es hier möglichst praktikable Regelungen für die Unternehmen gibt. Angekündigt wurden Ausnahmen, wenn Schutzvorrichtungen vorliegen.
- Allgemeine Impfpflicht ab 1. Februar 2022: Bundesregierung und Landeshauptleute haben die Einleitung für ein Gesetzgebungsverfahrens (inklusive Begutachtungsverfahren) angekündigt, mit dem eine allgemeine Impfpflicht eingeführt werden soll – unter Beachtung einer gebotenen verfassungsrechtlichen Frist zur operativen Umsetzung.
Die vorgestellten Maßnahmen werden von den drei Parlamentsparteien ÖVP, SPÖ und Grüne mitgetragen.
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