Wer gegen Corona getestet aber nicht geimpft oder genesen ist, wird auch nach Einführung der Impfflicht seiner Beschäftigung nachgehen können. Das kündigte Arbeitsminister Martin Kocher nach einem Gespräch mit Arbeitsrechts-Experten an. In diesem Zusammenhang verwies er auf Äußerungen der Industriellenvereinigung und der Sozialpartner, dass eine 2G-Regelung am Arbeitsplatz nicht praktikabel und umsetzbar wäre. Auch wenn es zur Beibehaltung von 3G am Arbeitsplatz weitgehende Einigkeit gegeben habe, seien die Experten-Meinungen „in Detailfragen differenzierter“ und es werde unterschiedlicher Regelungsbedarf gesehen. Im Laufe der Begutachtung bestehe aber auch weiterhin die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, merkte Kocher an. Entscheidend für Beschäftigte und Betriebe sei, dass am Arbeitsplatz bis auf Weiteres – und aus aktueller Sicht auch über den 1. Februar 2022 hinaus – die 3G-Regel gilt. (Alle TZ; 16.12. Radio-Bundesländerjournale, orf.at, krone.at, kurier.at, diepresse.com, derstandard.at, kleinezeitung.at, wienerzeitung.at, heute.at, oe24.at) |