Auf eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die unzähligen Projekte für die Energie- und Mobilitätswende drängen Industriellenvereinigung, WKO und E-Wirtschaft. Sonst ließen sich die 70 Mrd. Euro Volumen umfassenden Investitionsprojekte nicht wie geplant bis zum Jahr 2030 umsetzen. „Wer A sagt, muss auch B sagen“, betonte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer im Hinblick darauf, dass Österreich bis dahin seinen Strombedarf übers Jahr gerechnet komplett aus erneuerbaren Quellen abdecken will. Ziel müsse daher eine Straffung der Genehmigungsverfahren sein, „die nicht mehr jahrelang ausufern und absichtlich verschleppt werden dürfen“. Es brauche daher gesetzliche Regelungen, die eine höchstmögliche Verfahrens- und auch Kosteneffizienz sowie eine raschestmögliche Verfahrensdauer sicherstellen. Die drei Organisationen haben daher einen umfangreichen Katalog an praxisgerechten Vorschlägen erstellt, wie wichtige Projekte künftig rascher und rechtssicher umgesetzt werden können. Gefordert werden etwa eine Beschleunigung und bessere Strukturierung des Genehmigungsverfahrens, eine Effizienzsteigerung durch den Einsatz von modernen Technologien und Digitalisierung oder ein übersichtlicher und gut aufbereiteter Zugang zu wichtigen Informationen. Die Erreichung der Ziele für 2030 werde „zum Wettlauf mit der Zeit“, so WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf, „da sind effiziente UVP-Verfahren und zügige rechtliche Genehmigungen der Schlüssel schlechthin“. Es wäre positiv, wenn sich die faktische Dauer von Verfahren dem gesetzlichen Rahmen annähernd würde – maximal neun Monate für die erste Instanz, sechs Monate für die zweite –, „da wären wir schon sehr zufrieden“, erklärte die Generalsekretärin von Oesterreichs Energie Barbara Schmidt. Es stehe eine Novelle im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz bevor, und dort sollten Erleichterungen für Projekte mit eingearbeitet werden. (Krone S. 6, Presse S. 17, SN S. 13, OÖN S. 9, TT S. 24; 18.1. ZIB 17, Ö1 Abendjournal, orf.at, diepresse.com, kleinezeitung.at) |