Ob die Entwicklung von Rahmenbedingungen am heimischen Wirtschaftsstandort und vor allem notwendige Schritte zu deren Verbesserung oder Konjunkturprognosen - der Bereich Wirtschaftspolitik liefert Analysen, Expertisen und konkrete Vorschläge.
Das derzeitige österreichische Arbeitszeitrecht ist unübersichtlich und sehr restriktiv. Die Rahmenbedingungen entsprechen vielfach nicht den Notwendigkeiten einer modernen Arbeitswelt. Insbesondere die gesetzliche Tageshöchstarbeitszeit von zehn Stunden ist vielfach nicht praktikabel. Um die notwendigen Rahmenbedingungen für geeignete Arbeitszeitmodelle in einer sich ständig verändernden Arbeitswelt zu schaffen, besteht dringender gesetzlicher Änderungs- und Modernisierungsbedarf, speziell in folgenden Bereichen:
Die ständige politische Diskussion über noch mehr Umverteilung in Österreich zeigt deutlich, dass die Kenntnis der Bevölkerung über Zahlen und Fakten und über das sehr großzügig ausgebaute Umverteilungssystem in Österreich nicht sehr ausgeprägt ist. Wir müssen uns bewusst machen, dass sich Wohlstand nicht konservieren lässt, sondern jeden Tag wieder aufs Neue erwirtschaftet werden muss. Unsere Herausforderung in den kommenden Jahren wird nicht sein, wie wir unseren Wohlstand in Österreich noch „gerechter“ verteilen, sondern wie wir ihn überhaupt erst wieder erwirtschaften können.
Wir haben:
Wir sehen uns heute als Standort vor dem Problem, dass wir die Verpflichtungen, die die österreichische Politik in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eingegangen ist, in Zukunft kaum mehr erwirtschaften können. Erstens weil sie zu hoch sind und zu großzügig vergeben wurden, und zweitens, weil unsere Produktivkräfte nicht mehr diesen Erwartungen entsprechen: Österreichs Potentialwachstum ist von rund 2,1 Prozent reales BIP-Wachstum vor der Krise (konjunkturbereinigtes, effektives, jährliches Wachstumspotential) auf heute nur mehr 1,4 Prozent des BIP zurückgegangen.
Die OECD hat berechnet, dass unser langfristiges Wachstumspotential in Österreich das drittniedrigste aller OECD-Staaten ist. Wir haben zu wenige Erwerbspersonen und Fachkräfte und zu wenig Investitionsanreize, um unsere Wachstumsraten so anzuheben, dass wir uns den Sozialstaat in diesem Ausmaß auch in Zukunft leisten können.
Ein Vergleich mit den anderen EU-Staaten zeigt, dass die Ausgaben für die öffentliche Hoheitsverwaltung in Österreich mit 1.315 Euro pro Kopf kaufkraftbereinigt um 392 Euro über dem EU-Durchschnitt liegen (und um knapp 300 Euro über dem Durchschnitt der alten EU-Mitgliedsstaaten). Daraus ergibt sich für Österreich ein Einsparungspotential in der Hoheitsverwaltung von mindestens einem Prozent des BIP.
Das stimmt mit den Berechnungen des WIFO überein, wonach selbst nach Berücksichtigung der Kostennachteile von Österreich als kleines Land (sogenannte „Kostendegressionsnachteile“), eine theoretische Leistungseffizienzreserve in der Hoheitsverwaltung im Vergleich zu den anderen EU-Staaten von bis zu einem Prozent des BIP aufweist.
In Niederösterreich darf die Stufenhöhe höchstens 20 cm betragen und in Wien je nach Treppenart höchstens 21 cm. Stufenauftritte müssen in NÖ mindestens 25 cm betragen, in Wien je nach Stiegenart mindestens 30 cm. Das führt zu der skurrilen Situation, dass bei einem Haus in der Ketzergasse 387 in Wien-Liesing, in der die Landesgrenze mitten durch das Haus führt, theoretisch beide Bauordnungen anzuwenden sind.
Österreichs Jugendlich sind je nach Bundesland in dem sie wohnen, unterschiedlich schutzbedürftig. Während etwa Kinder unter 16 Jahren in der Steiermark ohne Aufsichtsperson bis 21 Uhr wegbleiben dürfen, ist die Zeit in Burgenland unbegrenzt. Das führt etwa zu so absurden Situationen, dass steirische 15-Jährige zwar im Burgenland noch völlig gesetzmäßig bis 1 Uhr unterwegs sind, aber dann nicht mehr nach Hause fahren dürften, weil sie in der Steiermark schon längst zu Hause sein müssten.
Bei der Konjunkturumfrage der IV kommt - ähnlich wie bei dem bekannten deutschen IFO-Konjunkturklimaindex - folgende Methode zur Anwendung: den Unternehmen werden drei Antwortmöglichkeiten vorgelegt: positiv, neutral und negativ. Errechnet werden die (beschäftigungsgewichteten) Prozentanteile dieser Antwortkategorien, sodann wird der konjunktursensible „Saldo" aus den Prozentanteilen positiver und negativer Antworten unter Vernachlässigung der neutralen gebildet.
50 führende Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, Finanzwirtschaft, Wissenschaft und Verbänden bewerten vierteljährlich wirtschaftspolitische Maßnahmen. Die Industriellenvereinigung (IV) hat ein umfassendes Standortpanel „Panel 50" zur Einschätzung der Standortqualität Österreichs und der aktuellen wirtschaftspolitischen Maßnahmen entwickelt.
Das RiskPanel ergänzt die etablierten empirischen Erhebungen der Industriellenvereinigung.
Während die IV-Konjunkturumfrage seit Jahrzehnten zur Einschätzung der kurzfristigen zyklischen Schwankungen dient, erfasst das im Jahr 2005 geschaffene Panel50 die längerfristigen strukturellen Veränderungen hinsichtlich Standortqualität und Wettbewerbsfähigkeit. Das aus dem StratfüSys-Projekt im KIRAS-Sicherheitsforschungsprogramm hervorgehende RiskPanel widmet sich der Risikodimension wirtschaftlichen Handelns, angefangen von der Versorgungssicherheit mit Rohstoffen und Energie bis zu möglichen öffentlichen und privaten Strategien der Risikominimierung. Es konstituiert sich aus einem Kreis von 100 ausgewählten Spitzenvertreterinnen und -vertretern aus Industrie, Energieversorgern und anderen Institutionen.