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21.10.2021

iv-exklusiv: 3G-Regel am Arbeitsplatz ab 1. November 2021
 
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Im gestrigen Ministerrat hat die Bundesregierung angekündigt, dass ab 1. November 2021 die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft treten soll. Eine diesbezügliche Verordnung ist noch nicht veröffentlicht. Sobald diese vorliegt, werden Sie an dieser Stelle gewohnt zeitnah informiert. 

Ab 1. November soll eine zweiwöchige Übergangsfrist gelten, in der Beschäftigte, Betreiberinnen und Betreiber sowie Inhaberinnen und Inhaber den Arbeitsort wahlweise entweder mittels 3G-Nachweis oder mittels FFP2-Maske betreten können. Ab 15. November soll verpflichtend ein 3G-Nachweis als Voraussetzung zum Betreten des Arbeitsortes gelten. 

Bisher wurden folgende Ziele kommuniziert: 

  • Konkret sollen jene Arbeitsorte betroffen sein, an denen ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann – sowohl im privatwirtschaftlichen Bereich als auch im Öffentlichen Dienst.
  • An Arbeitsorten sollen sowohl Beschäftigte als auch Betreiberinnen und Betreiber sowie Inhaberinnen und Inhaber über einen Nachweis verfügen. Damit soll eine zentrale Infektionsquelle adressiert werden.
  • Konkret sind all jene Bereiche umfasst, wo Menschen beruflich zusammenkommen. Neben den klassischen Dienstleistungsberufen betrifft die neue Regelung auch Büroräumlichkeiten, wo Menschen bei Sitzungen, Veranstaltungen, in Liften oder auch in der Teeküche zusammenkommen. Umfasst sind auch Außendiensttätigkeiten, wie etwa eine Montage einer Küche bei Kundinnen und Kunden.
  • Eine Ausnahme soll es für Personen geben, die an einem Tag nur maximal 2 Kontakte für maximal 15 Minuten im Freien aufweisen. Nicht betroffen ist das Arbeiten im Homeoffice.
  • Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin soll verpflichtet sein, einen entsprechenden 3G-Nachweis mitzuführen und diesen im Falle einer Kontrolle vorweisen zu können. Hinsichtlich der Kontrollpflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darf diese nicht überspannt werden und muss zumutbar bleiben. Hinsichtlich des Ausmaßes der Kontrollpflicht genügen – je nach den Umständen des Einzelfalls (Größe und Struktur des Betriebs, Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, räumliche und organisatorische Beschaffenheit) – entsprechende Hinweise, stichprobenartige Kontrollen, Aushänge, mündliche oder schriftliche Belehrungen. Stichprobenartige Kontrollen müssen dabei so ausgelegt sein, dass es sich um wirksame Kontrollen handelt.

Die IV hat stets betont, dass Unternehmen schon bisher die 3G-Regel anwenden konnten und diese bereits in vielen Betrieben umgesetzt wurde. Bei der Umsetzung der neuen Regeln setzt sich die IV dafür ein, dass praktikable Lösungen mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand vorgesehen werden. Entscheidend bleibt auch nach wie vor, dass sich vor allem noch mehr Menschen impfen lassen – und damit ihren Beitrag leisten, die Corona-Risiken für die Gesellschaft, Arbeitsplätze und Wirtschaft zu verringern. Zentral ist, dass alle Menschen verantwortungsbewusst handeln und sich an die Regeln halten.   

Den Ministerratsvortrag zu 3G am Arbeitsplatz finden Sie HIER.

Bereits 449 MINT-Kindergärten und MINT-Schulen in Österreich

Nach einjähriger, COVID-bedingter Pause übergaben Bildungsminister Heinz Faßmann, IV-Präsident Georg Knill, die Rektorin der Pädagogischen Hochschule Wien, Ruth Petz, und der Präsident der Wissensfabrik Österreich, Klaus Peter Fouquet, heuer das begehrte „MINT-Gütesiegel 2021-2024“ wieder persönlich. Trotz Corona-Pandemie ist das Interesse an der Auszeichnung für qualitätvolles Lernen und Lehren in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) ungebrochen.  

Insgesamt wurden in diesem Jahr 145 Auszeichnungen vergeben:  

  • Darunter 58 Bildungseinrichtungen, die zum ersten Mal eingereicht hatten und im Rampenlicht der Festveranstaltung im Haus der Industrie in Wien standen.
  • Weitere 87 Bildungseinrichtungen erhielten eine Rezertifizierung und werden heuer erstmals auf regionaler Ebene in Kooperation von IV-Landesgruppen und Bildungsdirektionen geehrt. 

Die Initiatoren verstehen das MINT-Gütesiegel als Beitrag zur Reduzierung des Mangels an Innovationsnachwuchs und zur Hebung der Technikaffinität in Österreich.

Eine Übersicht über alle 449 bisher ausgezeichneten Bildungseinrichtungen sowie Film & Fotomaterial von der Festveranstaltung finden Sie HIER

Tipps & Termine


Connect X Hardware, 4.11.2021, The Stage (Tech Gate Vienna), Donau-City-Straße 1, 1220 Vienna & online

Ihr Unternehmen kann Start-ups bei der Produktion, Produktentwicklung oder Vertrieb und Logistik unterstützen? Oder Sie kooperieren mit Start-ups in Projekten und bringen auf diese Weise innovative Technologien in Ihr Unternehmen? Bei Connect X Hardware treffen KMU, Corporates und Investoren auf Start-ups, die physische Produkte entwickeln, bzw. deren Lösungen auf eine Kombination von Hardware und Software setzen. Das Programm enthält Impulstalks zum Thema Cloud to Manufacturing, Hardware Investment und Elektronik-Produktentwicklung und Produktion. Als Höhepunkt pitchen ausgewählte Start-ups vor Investoren und Corporates/KMU. Die teilnehmenden Start-ups kommen aus den Bereichen: IoT, Sensorik, Medizintechnik, Maschinenbau, Verpackung, Möbel, uvm. 

Weitere Informationen finden Sie HIER.


Global Peter Drucker Forum 2021, 10. + 17.11. | 18. + 19.11.2021

Beim 13. Global Peter Drucker Forum erwarten Sie weltweit renommierte Top-Speaker aus Forschung und Praxis wie Julian Nida-Rümelin, Rita McGrath, Roger Martin, Rosanna Siborah oder Don Tapscott. Das Thema lautet: „The Human Imperative: Wie wir im digitalen Zeitalter durch die Unsicherheit steuern“  

Nutzen Sie unsere unterschiedlichen Optionen, dabei zu sein: 

  • Total Drucker Experience: Digitale Workshops und Digitales Forum (10. + 17. November) plus zwei exklusive Präsenztage in Wien (18. + 19. November)
  • Drucker Forum Digital: 10. + 17. November  

Das flexibelste Forum aller Zeiten: Die digitalen Tage sind auch einzeln buchbar!   

Hier geht es zum Programm und zur Buchung.


Qualifizierungsoffensive – Ausschreibung für „Innovationcamps M“ bis 31. Jänner 2022 verlängert! 

Im Rahmen der „Qualifizierungsoffensive“ des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) sind wissenschaftliche Partner und Unternehmen eingeladen, gemeinsam passgenaue Weiterbildungsformate im Bereich Forschung und Digitalisierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu entwickeln und zur Förderung einzureichen. 

  • Innovationscamps M: Größtes Instrument des Programms, Projektvolumen max. 500.000 Euro, Laufzeit 6-24 Monate, umsetzungsorientierte Qualifizierungsprojekte zum Ausbau bestehender Forschungs-, Technologie-, Innovations- und Digitalisierungs-kompetenzen, Förderung 50 bis 70 Prozent der Kosten je nach Unternehmensgröße, Ausschreibung bis 31.1.2022 verlängert
  • Innovationscamps S: Projektvolumen max. 50.000 Euro, Laufzeit bis zu 6 Monate, mehrtägige, maßgeschneiderte Schulungsmaßnahmen; Pauschalförderung von 1.500 Euro pro Unternehmen, laufende Einreichung bis 31.3.2022 möglich

    Mindestkonsortien für Innovationscamps M+S: Eine Forschungseinrichtung/Universität/FH, sowie drei voneinander unabhängige KMU, weitere Unternehmenspartner jeder Unternehmensgröße sind ausdrücklich erwünscht. 

    Informationen zur Ausschreibung finden Sie HIER bzw. das Info-Video HIER.

  • Digital Skills Schecks: Rascher, unkomplizierter Kompetenzaufbau der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von KMU durch Nutzung bestehender Angebote anerkannter Bildungsanbieter. Förderung: max. 1.000 Euro pro Digital Skills Scheck, max. 10 Schecks pro Unternehmen möglich, laufende Einreichung möglich

    Informationen zur Ausschreibung finden Sie HIER.