Wenn die E-Mail nicht korrekt dargestellt wird, klicken Sie bitte hier.

07.01.2022

iv-exklusiv: Bundesregierung kündigt neue Maßnahmen gegen Corona-Welle an
 
Logo  

Die Bundesregierung hat gestern neue Maßnahmen angekündigt, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und eine Überlastung des Gesundheitssystems sowie etwaige Ausfälle bei kritischer Infrastruktur und Versorgung zu vermeiden. 

Hier finden Sie einen Überblick über die bisher angekündigten Maßnahmen. Sobald weitere Details und Präzisierungen vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle wie gewohnt zeitnah informieren. 

Strengere Schutzmaßnahmen (ab 11. Jänner) 

  • Eine FFP2-Maske ist auch outdoor überall dort zu tragen, wo kein Abstand von mindesten 2 Metern möglich ist (z.B. in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen, etc.). Ausnahmen gibt es für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder.
  • Die Bundesländer können zusätzlich eine Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen verordnen.
  • Home Office soll, dort wo möglich, zur Regel und nicht zur Ausnahme werden.
  • Die Gültigkeit des Grünen Passes wird auf 6 Monate reduziert. Für jene, die bereits den dritten Stich abgeholt haben, bleibt die Gültigkeit bis auf Weiteres bei neun Monaten. 

Quarantäne NEU (ab 8. Jänner) 

  • Künftig gibt es kein K1 oder K2 mehr, sondern nur noch den Status „Kontaktperson“.
  • Künftig wird man keine Kontaktperson mehr sein, wenn man dreifach immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.
  • Alle Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mittels PCR-Test freitesten.
  • Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur können mit täglich gültigem Test und FFP2-Maske auch weiterhin arbeiten gehen. Zu diesen Personenkreis gezählt wird insbesondere Gesundheitspersonal, Einsatzorganisationen, Personal in kritischer Infrastruktur (Energieversorgung etc.) und Personal zur Aufrechterhaltung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens. Eine Einstufung als versorgungskritisches Personal erfolgt im Einzelfall durch die zuständige Gesundheitsbehörde. Auch der Bildungsbereich soll dazuzählen.
  • Positiv getestete Personen können sich ab dem 5. Tag freitesten.
  • Für den Klassen- bzw. Gruppenverband in Bildungseinrichtungen gelten die Regelungen wie schon bisher. Bis zum Ende der vierten Schulstufe werden Kontaktpersonen grundsätzlich nicht als Hochrisikokontakte eingestuft. Erst wenn es innerhalb von fünf Tagen zu mehreren positiven Fällen in derselben Klasse bzw. Gruppe kommt, werden die abgrenzbaren Bereiche der Klasse bzw. Gruppe ins Distance Learning geschickt. Ab der fünften Schulstufe werden weiterhin nur enge Kontakte und direkte Sitznachnachbarn als Hochrisikokontakte eingestuft. Hier gilt ebenso, dass keine Einstufung als Kontaktperson erfolgt, wenn konsequent und durchgehend Maske getragen wurde. 

Kontrollen und Strafen verschärfen 

  • Bei den 2G-Kontrollen wird es ab nächster Woche eine „Aktion scharf“ geben.
  • An Interaktionspunkten im Handel (z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen) besteht künftig Kontrollpflicht.
  • Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch die COVID-Maßnahmen kontrollieren.
  • Bei groben Vergehen gegen COVID-Maßnahmen soll es temporäre Betretungsverbote geben (ab 3. Februar).
  • Eine Erhöhung der Strafen bei Vergehen gegen die COVID-Maßnahmen ist vorgesehen (ab 3. Februar). 

IV-Einschätzung 

Die österreichische Industrie ist sich ihrer Verantwortung für die Versorgung, Sicherheit sowie die Gesundheit der Menschen in unserem Land bewusst und trägt die angekündigten Maßnahmen daher mit. Ziel muss es sein, das Maximum an medizinischer Sicherheit zu gewährleisten, ohne dabei Wirtschaftsstandort und Arbeitsplätzen zu schaden. Die nun kommunizierten Schritte scheinen diesem Ziel Rechnung zu tragen. Entscheidend wird aber sein, bei der Umsetzung der Maßnahmen auf die Praktikabilität in den Betrieben zu achten, insbesondere im Hinblick auf die Quarantäneregelungen oder Home Office. Aus Sicht der Industrie sollte hier das bewährte freiwillige Modell und eine individuelle Regelung auf betrieblicher Ebene beibehalten werden, da dies den praktischen Erfordernissen in den Unternehmen bestmöglich entspricht. Darüber hinaus wird auch die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts an den Schulen, solange dies epidemiologisch möglich ist, von der IV ausdrücklich begrüßt.