LSD-BG: Mehrfachstrafen sollen der Vergangenheit angehören

Mit der Novelle zum Lohn- und Sozialdumpinggesetz wird das System fairer gestaltet. Die Industrie hat sich erfolgreich für ein Weniger an Bürokratie und die Abschaffung des bisherigen Kumulationsprinzips eingesetzt.

Im Juli hat der Nationalrat die Novellierung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG), des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) und des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) beschlossen. Eine EU-Richtline zum Entsenderecht sowie Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum nationalen LSD-BG Sanktionsregime hatten diese Änderungen notwendig gemacht.

Ausweitung der Ausnahmebestimmung für konzerninterne Entsendungen

Damit die neuen Regeln in Österreich wieder EU-konform sind, wird das bisherige Kumulationsprinzip abgeschafft. Das heißt, Unternehmen werden künftig nicht mehr wie bisher pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer bestraft. Die Industriellenvereinigung hatte sich für das Aus für unternehmensfeindliche und existenzbedrohende Mehrfachstrafen im LSD-BG eingesetzt.

Zudem gibt es im Gesetzespaket weitere Änderungen bzw. Maßnahmen im Bereich der Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung, die im Regierungsprogramm angekündigt bzw. durch die EU-Änderungs-Richtlinie zur Entsende-Richtlinie notwendig wurden: z.B. Regelungen zur umfassenden Anwendung des österreichischen Arbeitsrechts auf Langzeitentsendungen (länger als 12 bzw. 18 Monate), Aufwandersatz für angemessene Unterkünfte, Kostenerstattung zur Deckung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, sowie Informations- und Mitteilungsverpflichtungen betreffend Leiharbeitnehmer, als auch Adaptierungen der Bestimmungen betreffend Meldungen und Lohnunterlagen samt einer Neuregelung der Sicherheitsleistung. Darüber hinaus kommt es im Zuge der Gesetzesnovellierung zu einer Anpassung des Ausnahmeregimes. Wichtig für die Industrie sind hier die dringend gebotene Ausweitung der Ausnahmebestimmung für konzerninterne Entsendungen oder Überlassungen als Schritt in Richtung praktikablere Regelungen sowie die nunmehr gesetzlich verankerten Ausnahmen für Schulungen und Werkverkehr.

Neues Strafenregime im LSD-BG

Laut einem EuGH-Urteil aus 2019 sind die bisherigen österreichischen Strafbestimmungen unverhältnismäßig und damit unionsrechtswidrig. Die Neuregelung sieht eine Bestrafung unabhängig von der Anzahl der von der Verwaltungsübertretung betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor:

  • Verstoß gegen Melde- und Bereithaltungspflichten (Geldstrafe bis zu 20.000 Euro)
  • Vereitelungshandlungen (Geldstrafe bis zu 40.000 Euro)
  • Nichtbereithalten der Lohnunterlagen (Geldstrafe bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 40.000 Euro)

Ebenfalls novelliert wurde auch die Regelung bei der Unterentlohnung. Es wird vom bisherigen Modell der Bestrafung pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer abgegangen und anstelle dessen ein fünfstufiger Strafrahmen eingeführt:

  • Grundstrafrahmen bis zu 50.000 Euro 
  • Erstfall, bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bis zu 9 Beschäftigten, vorenthaltenes Entgelt weniger als 20.000 Euro (Geldstrafe bis zu 20.000 Euro) 
  • Summe des vorenthaltenen Entgelts mehr als 50.000 Euro (Geldstrafe bis zu 100.000 Euro; bei unverzüglicher und vollständiger Mitwirkung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers an der Aufklärung Geldstrafe bis zu 50.000 Euro) 
  • Summe des vorenthaltenen Entgelts mehr als 100.000 Euro (Geldstrafe bis 250.000 Euro; bei unverzüglicher und vollständiger Mitwirkung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers an der Aufklärung Geldstrafe bis zu 100.000 Euro) 
  • Summe des vorenthaltenen Entgelts mehr als 100.000 Euro plus Vorenthaltung des Entgelts um vorsätzlich mehr als 40 Prozent des Entgelts (Geldstrafe bis zu 400.000 Euro.)

Aus Sicht der Industrie werden durch die Änderungen richtige und wichtige Schritte gesetzt, um existenzbedrohende und unternehmerfeindliche Strafen zu verhindern. Das neue System ist jedenfalls fairer als das Kumulationsprinzip – und stellt gleichzeitig sicher, dass schwarze Schafe weiterhin wirksam bestraft werden können.