Ökosoziale Steuerreform: Ausgewogenes Paket mit verpassten Chancen

Was bringt das neue Jahr? Mit der Umsetzung der ökosozialen Steuerreform kommen eine neue CO2-Bepreisung, die Entlastung des Faktors Arbeit und die Stärkung von Unternehmen. Beschlossen werden soll das Anfang 2022.

Im November ging eines der wichtigsten Projekte der Regierung, die ökosoziale Steuerreform, in Begutachtung. Anfang nächsten Jahres ist der Beschluss im Nationalrat vorgesehen, die einzelnen Maßnahmen sollen dann ab 1. Jänner 2022 und stufenweise in den kommenden Jahren umgesetzt werden.

Bereits nächstes Jahr startet die CO2-Bepreisung – zunächst mit einer Fixpreisphase von 30 Euro pro Tonne CO2, die schrittweise auf 55 Euro bis 2025 steigt. Analog zur deutschen Regelung soll der CO2-Preis ab dann durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Die IV hat darauf hingewiesen, dass damit auf energieintensive Unternehmen eine erhebliche Mehrbelastung zukommt. Die Industrie setzt sich daher weiterhin für eine umfassende Carbon-Leakage-Regelung und eine treffsichere Härtefallregelung ein. Verordnungen sollen diese im Detail regeln, die IV wird sich hier intensiv einbringen. Betroffen sind vor allem jene Bereiche mit hoher Wettbewerbsintensität zu Ländern außerhalb der EU, wo in der Regel unter deutlich niedrigeren ökologischen und sozialen Standards als in Österreich produziert wird. Daher plädiert die IV dafür, beim Pfad zur CO2-Bepreisung die Besonderheiten der einzelnen Branchen stärker zu berücksichtigen.

Entlastung des Faktors Arbeit, aber mehr Bürokratie

Für die Industrie war zudem wichtig, dass der Faktor Arbeit entlastet wird: Die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer um 3,9 Mrd. Euro, die Erhöhung des Familienbonus und die steuerfreie Mitarbeitererfolgsbeteiligung sind Schritte in die richtige Richtung.

Dass weitere notwendig sind, damit „mehr Netto vom Brutto“ bei den Arbeitnehmern ankommt, verdeutlicht ein Blick auf die Steuerstatistik: 43.719 Euro brutto beträgt das österreichische Medianeinkommen. Inklusive Lohnnebenkosten muss ein Unternehmen dafür 56.821 Euro zahlen. Nach Abzug aller Steuern und Abgaben bekommt der Mitarbeiter am Ende des Jahres nur 30.193 Euro. Oder anders gesagt: Mehr als 26.000 Euro bzw. 47 Prozent zweigt der Staat ab. Entlastungspotenzial ortet die IV daher bei den Lohnnebenkosten, etwa durch eine Reduktion der Unfallversicherungsbeiträge oder die Abschaffung der Zweckentfremdung von FLAF-Mittel. Entlastung wäre auch bei der Bürokratie ein Gebot der Stunde. Gerade bei der Lohnverrechnung wurden und werden die administrativen Hürden größer.

Unternehmen werden seit 2005 erstmals entlastet

Die letzte tatsächliche Entlastung für Unternehmen erfolgte im Zuge der Körperschaftsteuersenkung im Jahr 2005. Die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer auf 23 Prozent ab 2023, die Einführung eines Investitionsfreibetrags mit ökologischer Komponente, die Anpassung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro und viele weitere Punkte bedeuten eine positive Trendumkehr zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes.

Auch wenn weitere sinnvolle Maßnahmen, wie die Abzugsfähigkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen und die Behaltefrist für Wertpapiere vermisst werden, handelt es sich um ein ausgewogenes Paket, das den österreichischen Standort stärken wird. Nach dem Beschluss der Steuerreform muss der Fokus allerdings schon wieder nach vorne gerichtet sein, um das im Regierungsprogramm verankerte Ziel einer Senkung der Abgabenquote auf