„Mit dem Aussetzen der Erneuerbaren Förderpauschale 2022 im Zuge des heutigen Beschlusses des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes (EAG) im Nationalrat wird eine wesentliche Maßnahmenempfehlung umgesetzt. Seitens der österreichischen Industrie ist die Entlastung für die Stromkunden zu begrüßen. Im Hinblick auf die alarmierende Energiekostenentwicklung kann es aber nur ein erster Schritt sein“, betonte der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill. So seien etwa weitere Maßnahmen, wie die Kompensation von erhöhten Strompreisen aufgrund hoher CO2-Zertifikatekosten („Indirektes Carbon Leakage“), wie sie in Deutschland und anderen EU-Ländern seit Jahren existieren, auch in Österreich umzusetzen.
Bei der Ökostromförderung habe sich die Industrie von Anfang an für ein unionsrechtskonformes, marktbasiertes Modell ausgesprochen, die lange Notifizierung durch die EU-Kommission und Rechtsunsicherheit hätte man sich damit ersparen können. „Wir haben von Anfang an für mehr Wettbewerb im System plädiert. Denn Wettbewerb bedeutet mehr Kosteneffizienz und Kosteneffizienz muss gerade vor dem Hintergrund der explodierenden Energiepreise das Leitmotiv bei der Ökostromförderung sein. Mit jedem Fördereuro sollte ein Maximum an Erneuerbarem Strom generiert werden“, so Knill.
Zudem müsse nun dringend eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, insbesondere der Umweltverträglichkeitsprüfungen, auf den Weg gebracht werden. „Das Tempo bei den Genehmigungsverfahren muss ebenso ambitioniert sein wie die Ausbauziele – sonst können wir die Energiewende unter Erhalt der Versorgungssicherheit nicht realisieren“, erklärt der IV-Präsident. Mit dem EAG als Rechtsgrundlage gelte es nun zudem rasch die entsprechenden Verordnungen zu erlassen, um auch Planungssicherheit für Stromerzeuger, Anlagenhersteller oder etwa auch Industrieunternehmen mit PV-Anlagen zu schaffen.