Die verkündete Verlängerung der Strompreisbremse um ein halbes Jahr bis Ende 2024 sorgt für eine gewisse Entlastung in der Breite. Vielmehr bräuchte es jedoch dort Entlastungsmaßnahmen, wo es dringend notwendig ist, wie beispielsweise durch das Modell der Strompreiskompensation (SAG), das zielgenau stromintensive Industrieunternehmen im internationalen Wettbewerb vor der Abwanderung schützt und Doppelbelastungen vermeidet. Die Bundesregierung hat das Standortinstrument für 2022 gewährt, die Ausweitung bis 2030 ist aber nach wie vor ausständig und dringend umzusetzen, um bereits bestehende Wettbewerbsnachteile zu benachbarten Ländern zu beheben. "Österreich ist eines der wenigen Länder in Europa, das keinen langfristigen Schutz gegen indirektes Carbon Leakage implementiert hat. Die ohnedies unter international hohen Energiepreisen leidende heimische Industrie braucht langfristige Planungssicherheit, die nur mit einem klaren Bekenntnis bis 2030 gegeben ist. Besonders jene Industrieunternehmen, die zur Dekarbonisierung auf Elektrifizierung setzen, geraten durch die fehlende Strompreiskompensation massiv unter Druck", betont Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV).
Das Modell der Strompreiskompensation gibt EU-Staaten seit 2013 die Möglichkeit, Unternehmen einen Teil der politisch verursachten indirekten CO2-Kosten zu erstatten, um vergleichbare Wettbewerbsbedingungen mit außereuropäischen Konkurrenten zu erlauben. Bereits 15 EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland, Tschechien, Frankreich, Slowakei, Polen, Spanien oder Finnland – machen davon Gebrauch und haben das Instrument bereits für die nächsten Jahre, Großteils bis 2030, notifizieren lassen.