„Eine spürbare Entlastung der Menschen und Unternehmen ist und bleibt ein Gebot der Stunde – gerade in diesen nach wie vor sehr herausfordernden Zeiten“, hielt Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV) am heutigen Mittwoch anlässlich des Beschlusses des Gesetzes zur ökosozialen Steuerreform durch den Ministerrat fest. Entscheidend sei nun, die geplanten Entlastungsschritte konsequent umzusetzen. Besonders positiv hervorzuheben seien aus Sicht der Industrie die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) sowie die Einführung eines ökologischen Investitionsfreibetrags von bis zu 15 Prozent ab 2023. Für andere Investitionen sollen ab 2023 10 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Entgegen der ursprünglichen Ankündigung werde die Entlastung von Geringverdienern statt durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge mittels einer Erhöhung der Negativsteuer erfolgen. „Diese bürokratische Erleichterung für die Lohnverrechnung ist zu begrüßen“, so Knill.
Mit der Steuerreform liege ein ausgewogenes Paket vor, das den österreichischen Standort nachhaltig stärken sowie für Entlastung, Investitionen und damit für neue Arbeitsplätze sorgen kann. „Insgesamt muss nach dem Beschluss der Steuerreform nun aber der Kurs der Entlastung konsequent fortgesetzt werden, um das im Regierungsprogramm verankerte Ziel einer Senkung der Abgabenquote auf 40 Prozent tatsächlich zu erreichen“, hielt der IV-Präsident abschließend fest.