Burgenländische Industrie: Produktion wird aufrechterhalten

Arbeitspflicht bei produzierenden Unternehmen

Die IV Burgenland unterstützt die Empfehlungen der Bundesregierung, dass möglichst viele Berufstätige ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen sollen. Die Industrie im Burgenland setzt das auch durchgehend um.

„Allerdings ist dies in vielen Bereichen der industriellen und gewerblichen Produktion von Gütern und Dienstleistungen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgungskette bzw. der strategischen Lieferketten unverzichtbar sind, nicht möglich und es kann deshalb hier zu keinen Werkschließungen oder Produktionsstopps kommen“, so IV Burgenland Präsident Manfred Gerger.

Weiters stellt Gerger klar, dass „trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen den Mitarbeitern dieser Bereiche der produzierenden Unternehmen der Weg in die Arbeit erlaubt ist. Hier herrscht Arbeitspflicht“.